Zum Inhalt springen
Zitierfest

BayHIG · Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz

Art. 111 BayHIG – Rechtsaufsicht

Amtliche Fassung, Stand 08.05.2026.

Das Staatsministerium führt die Rechtsaufsicht über die nichtstaatlichen Hochschulen; Art. 10 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Art. 111 BayHIG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Art. 111 BayHIG? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten