Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1983 in Kraft. Art. 122 Abs. 4 tritt mit Ablauf des 31. Juli 2029 außer Kraft.
BayEUG · Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
Art. 125 BayEUG – Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Amtliche Fassung, Stand 28.07.2026.
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