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Zitierfest

BayEUG · Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen

Art. 125 BayEUG – Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Amtliche Fassung, Stand 28.07.2026.

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1983 in Kraft. Art. 122 Abs. 4 tritt mit Ablauf des 31. Juli 2029 außer Kraft.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Art. 125 BayEUG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Art. 125 BayEUG? Zitiere den Wortlaut.“

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