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Zitierfest

BayEUG · Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen

Art. 117 BayEUG – Bayerisches Landesamt für Schule

Amtliche Fassung, Stand 28.07.2026.

(1) Es besteht ein Bayerisches Landesamt für Schule mit Sitz in Gunzenhausen. Es ist dem Staatsministerium unmittelbar nachgeordnet.

(2) Nach Maßgabe gesonderter Vorschriften erfüllt es landesweit insbesondere Aufgaben der schulischen Personalverwaltung, Schulfinanzierung, Zeugnisanerkennung sowie des Schulsports.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Art. 117 BayEUG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Art. 117 BayEUG? Zitiere den Wortlaut.“

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