Dieses Gesetz tritt am 25. Mai 2018 in Kraft.
BayDSG · Bayerisches Datenschutzgesetz
Art. 40 BayDSG – Inkrafttreten
Amtliche Fassung, Stand 25.07.2025.
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„Was regelt Art. 40 BayDSG? Zitiere den Wortlaut.“