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Zitierfest

BayBO · Bayerische Bauordnung

Art. 84 BayBO – Inkrafttreten¹

Amtliche Fassung, Stand 23.04.2026.

Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1962 in Kraft. Die Vorschriften über die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen und von örtlichen Bauvorschriften treten jedoch bereits am 1. August 1962 in Kraft.

Rechtsprechung zu Art. 84 BayBO

Eine Entscheidung zitiert Art. 84 BayBO.

  • BGH, Urt. v. 28.01.2022 – V ZR 99/21 (amtliche Veröffentlichung) · 5. Zivilsenat

    Leitsatz: 1a. Ein quasinegatorischer Beseitigungs- oder Unterlassungsanspruch, der auf die Verletzung einer nachbarschützenden Norm des öffentlichen Rechts als Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB gestützt wird, ist ausgeschlossen, wenn und soweit die Grundstücksnutzung öffentlich-rechtlich bestandskräftig genehmigt wurde, die Genehmigung nach wie vor wirksam ist und die Vereinbarkeit des …

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