Bauliche Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, sind mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen.
BayBO · Bayerische Bauordnung
Art. 44 BayBO – Blitzschutzanlagen
Amtliche Fassung, Stand 23.04.2026.
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„Was regelt Art. 44 BayBO? Zitiere den Wortlaut.“