Fensterlose Bäder und Toiletten sind nur zulässig, wenn eine wirksame Lüftung gewährleistet ist.
BayBO · Bayerische Bauordnung
Art. 42 BayBO – Sanitäre Anlagen
Amtliche Fassung, Stand 23.04.2026.
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„Was regelt Art. 42 BayBO? Zitiere den Wortlaut.“