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Zitierfest

BauO NRW 2018 · Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

§ 45 BauO NRW 2018 – Blitzschutzanlagen

Amtliche Fassung, Stand 01.09.2026.

Bauliche Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, sind mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen.

Verweise

Vorschriften, die auf § 45 BauO NRW 2018 verweisen

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