Bauliche Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, sind mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen.
BauO NRW 2018 · Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
§ 45 BauO NRW 2018 – Blitzschutzanlagen
Amtliche Fassung, Stand 01.09.2026.
Verweise
Vorschriften, die auf § 45 BauO NRW 2018 verweisen
- § 51 BauO NRW 2018 – Behelfsbauten und untergeordnete Gebäude
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