Fensterlose Bäder und Toiletten sind nur zulässig, wenn eine wirksame Lüftung gewährleistet ist.
BauO LSA · Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2013
§ 42 BauO LSA – Sanitäre Anlagen
Amtliche Fassung, Stand 17.06.2026.
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„Was regelt § 42 BauO LSA? Zitiere den Wortlaut.“