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Zitierfest

ArbGG · Arbeitsgerichtsgesetz

§ 7 ArbGG – Geschäftsstelle, Aufbringung der Mittel

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

(1) Bei jedem Gericht für Arbeitssachen wird eine Geschäftsstelle eingerichtet, die mit der erforderlichen Zahl von Urkundsbeamten besetzt wird. Die Einrichtung der Geschäftsstelle bestimmt bei dem Bundesarbeitsgericht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Benehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Die Einrichtung der Geschäftsstelle bestimmt bei den Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten die zuständige oberste Landesbehörde.

(2) Die Kosten der Arbeitsgerichte und der Landesarbeitsgerichte trägt das Land, das sie errichtet. Die Kosten des Bundesarbeitsgerichts trägt der Bund.

Rechtsprechung zu § 7 ArbGG

6 Entscheidungen zitieren § 7 ArbGG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BAG, Urt. v. 24.01.2024 – 4 AZR 114/23 (amtliche Veröffentlichung) · 4. Senat

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit - Gruppenleiterin

  • BAG, Urt. v. 25.09.2018 – 8 AZR 26/18 (amtliche Veröffentlichung) · 8. Senat

    Leitsatz: § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG schließt als spezielle arbeitsrechtliche Regelung nicht nur einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch, sondern auch einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch für bis zum Schluss einer eventuellen ersten Instanz entstandene Beitreibungskosten und damit insoweit auch einen Anspruch auf Pauschalen nach § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB aus.
  • BAG, Beschl. v. 18.09.2026 – 8 AZB 6/26 (amtliche Veröffentlichung) · 8. Senat

    Leitsatz: Es genügt zur Wahrung der Fünfmonatsfrist des § 72b Abs. 1 Satz 1 ArbGG, wenn das vollständig abgefasste und unterschriebene Urteil innerhalb der Frist auf die Geschäftsstelle gelangt ist. Es muss nicht dem (zuständigen) Urkundsbeamten körperlich übergeben worden sein.
  • BAG, Urt. v. 03.12.2025 – 4 AZR 36/25 (amtliche Veröffentlichung) · 4. Senat

    Eingruppierung eines Beschäftigten in einer Serviceeinheit - Gruppenleiter

  • BAG, Urt. v. 25.09.2018 – 8 AZR 70/18 (amtliche Veröffentlichung) · 8. Senat

  • BAG, Urt. v. 25.09.2018 – 8 AZR 27/18 (amtliche Veröffentlichung) · 8. Senat

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