Auf ärztliche und tierärztliche Abgabestellen für Arzneimittel (Hausapotheken) finden die Vorschriften dieses Gesetzes keine Anwendung.
ApoG · Gesetz über das Apothekenwesen
§ 30 ApoG
Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.
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„Was regelt § 30 ApoG? Zitiere den Wortlaut.“