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Zitierfest

AO · Abgabenordnung

§ 383 AO – Unzulässiger Erwerb von Steuererstattungs- und Vergütungsansprüchen

Amtliche Fassung, Stand 03.07.2026.

(1) Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 46 Absatz 4 Satz 1 Erstattungs- oder Vergütungsansprüche erwirbt.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 383 AO im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

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