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Zitierfest

AO · Abgabenordnung

§ 38 AO – Entstehung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis

Amtliche Fassung, Stand 03.07.2026.

Die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis entstehen, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.

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