Zum Inhalt springen
Zitierfest

AO · Abgabenordnung

§ 312 AO – Pfändung einer Forderung aus indossablen Papieren

Amtliche Fassung, Stand 03.07.2026.

Forderungen aus Wechseln und anderen Papieren, die durch Indossament übertragen werden können, werden dadurch gepfändet, dass der Vollziehungsbeamte die Papiere in Besitz nimmt.

In Claude nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Claude § 312 AO im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 312 AO? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Claude einrichten