Zum Inhalt springen
Zitierfest

AO · Abgabenordnung

§ 283 AO – Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen

Amtliche Fassung, Stand 03.07.2026.

Wird ein Gegenstand auf Grund der Pfändung veräußert, so steht dem Erwerber wegen eines Mangels im Recht oder wegen eines Mangels der veräußerten Sache ein Anspruch auf Gewährleistung nicht zu.

In Claude nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Claude § 283 AO im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 283 AO? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Claude einrichten