Zur Anfechtung ist jeder Gläubiger berechtigt, der einen vollstreckbaren Schuldtitel erlangt hat und dessen Forderung fällig ist, wenn die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners nicht zu einer vollständigen Befriedigung des Gläubigers geführt hat oder wenn anzunehmen ist, daß sie nicht dazu führen würde.
AnfG · Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens
§ 2 AnfG – Anfechtungsberechtigte
Rechtsprechung zu § 2 AnfG
28 Entscheidungen zitieren § 2 AnfG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BFH, Beschl. v. 24.04.2024 – VII R 57/20 (amtliche Veröffentlichung) · 7. Senat
Leitsatz: 1. Für einen Duldungsbescheid gemäß § 191 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung fehlt es grundsätzlich an einem vollstreckbaren Schuldtitel im Sinne des § 2 des Anfechtungsgesetzes (AnfG), wenn der Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis erloschen ist. 2. Im Falle einer Fiskalerbschaft bewirkt der Akzessorietätsgrundsatz des § 2 AnfG jedoch nicht, dass das Anfechtungsrecht erlischt und der …
BFH, Urt. v. 10.11.2020 – VII R 8/19 (amtliche Veröffentlichung) · 7. Senat
Leitsatz: 1. NV: Über die zunächst als Anfechtungsklage gegen den Duldungsbescheid erhobene, dem Finanzrechtsweg zugewiesene Klage hat auch nach Aufnahme des Rechtsstreits durch den Insolvenzverwalter das FG zu entscheiden (vgl. BFH-Urteil vom 18.09.2012 - VII R 14/11, BFHE 238, 505, BStBl II 2013, 128). 2. NV: Das FG ist für die Entscheidung über den Rechtsstreit auch zuständig, soweit die Leistungsklage …
BGH, Urt. v. 22.03.2018 – IX ZR 163/17 (amtliche Veröffentlichung) · 9. Zivilsenat
Leitsatz: Eine dem Schuldner erteilte Restschuldbefreiung steht der Gläubigeranfechtung auch dann nicht entgegen, wenn der Gläubiger die Anfechtungsklage, die Rechtshandlungen vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens betrifft, erst nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens erhebt (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 12. November 2015, IX ZR 301/14, BGHZ 208, 1).
BGH, Urt. v. 12.11.2015 – IX ZR 301/14 (amtliche Veröffentlichung) · 9. Zivilsenat
Leitsatz: 1. Eine dem Schuldner erteilte Restschuldbefreiung steht der Gläubigeranfechtung jedenfalls dann nicht entgegen, wenn der Gläubiger die Anfechtungsklage bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhoben hat und die Anfechtung Rechtshandlungen betrifft, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden sind. 2. Die Auswirkungen einer Insolvenz auf das Recht der …
BGH, Urt. v. 08.12.2011 – IX ZR 33/11 (amtliche Veröffentlichung) · 9. Zivilsenat
Leitsatz: 1. Die Anfechtung der Übereignung eines in Deutschland belegenen Grundstücks ist nach dem deutschen Recht der Gläubigeranfechtung zu beurteilen. 2. Der Anfechtungsgläubiger muss sich nicht auf die Aufrechnung gegen Ansprüche des Schuldners verweisen lassen, wenn diese ernsthaft zweifelhaft sind oder erst in Zukunft in monatlich wiederkehrenden, im Verhältnis zur Gesamtsumme geringen Teilbeträgen …
BGH, Urt. v. 05.12.2024 – IX ZR 42/24 (amtliche Veröffentlichung) · 9. Zivilsenat
Leitsatz: Verfolgt der Insolvenzverwalter einen von einem Insolvenzgläubiger erhobenen Anfechtungsanspruch für Rechtshandlungen, die außerhalb der Anfechtungsfristen der Anfechtungstatbestände der Insolvenzordnung liegen, kann er einen auf Anfechtungstatbestände nach dem Anfechtungsgesetz gestützten Anfechtungsanspruch nur erfolgreich durchsetzen, wenn zugunsten des Insolvenzgläubigers ein vollstreckbarer …
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