Zum Inhalt springen
Zitierfest

AGBGB · Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch

Art. 78 AGBGB – Aufrechterhaltung eingetretener Rechtswirkungen

Amtliche Fassung, Stand 23.12.2022.

Die Aufhebung oder Änderung von Rechtsvorschriften durch dieses Gesetz läßt die eingetretenen Rechtswirkungen unberührt.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Art. 78 AGBGB nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Art. 78 AGBGB? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten