Bei der Kommission wird ein beratender Ausschuss gebildet; er besteht aus Sachverständigen, die von den Regierungen der Mitgliedstaaten ernannt werden. Die Kommission hört den Ausschuss je nach Bedarf in Verkehrsfragen an.
AEUV · Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Art. 99 AEUV
Amtliche Fassung, Stand 07.06.2016.