Artikel 48 Absatz 7 des Vertrags über die Europäische Union findet keine Anwendung auf die folgenden Artikel:
— Artikel 311 Absätze 3 und 4,
— Artikel 312 Absatz 2 Unterabsatz 1,
— Artikel 352 und
— Artikel 354.
AEUV · Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Artikel 48 Absatz 7 des Vertrags über die Europäische Union findet keine Anwendung auf die folgenden Artikel:
— Artikel 311 Absätze 3 und 4,
— Artikel 312 Absatz 2 Unterabsatz 1,
— Artikel 352 und
— Artikel 354.
Eine Entscheidung zitiert Art. 353 AEUV.
BVerfG, Urt. v. 30.06.2009 – 2 BvE 2/08, 2 BvE 5/08, 2 BvR 1010/08, 2 BvR 1022/08, 2 BvR 1259/08, 2 BvR 182/09 · 2. Senat
Leitsatz: 1. Das Grundgesetz ermächtigt mit Art. 23 GG zur Beteiligung und Entwicklung einer als Staatenverbund konzipierten Europäischen Union. Der Begriff des Verbundes erfasst eine enge, auf Dauer angelegte Verbindung souverän bleibender Staaten, die auf vertraglicher Grundlage öffentliche Gewalt ausübt, deren Grundordnung jedoch allein der Verfügung der Mitgliedstaaten unterliegt und in der die Völker …
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Art. 353 AEUV nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt Art. 353 AEUV? Zitiere den Wortlaut.“