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Zitierfest

AEUV · Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Art. 297 AEUV

Amtliche Fassung, Stand 07.06.2016.

(1) Gesetzgebungsakte, die gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren erlassen wurden, werden vom Präsidenten des Europäischen Parlaments und vom Präsidenten des Rates unterzeichnet.

Gesetzgebungsakte, die gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren erlassen wurden, werden vom Präsidenten des Organs unterzeichnet, das sie erlassen hat.

Die Gesetzgebungsakte werden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie treten zu dem durch sie festgelegten Zeitpunkt oder anderenfalls am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

(2) Rechtsakte ohne Gesetzescharakter, die als Verordnung, Richtlinie oder Beschluss, der an keinen bestimmten Adressaten gerichtet ist, erlassen wurden, werden vom Präsidenten des Organs unterzeichnet, das sie erlassen hat.

Verordnungen, Richtlinien, die an alle Mitgliedstaaten gerichtet sind, sowie Beschlüsse, die an keinen bestimmten Adressaten gerichtet sind, werden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie treten zu dem durch sie festgelegten Zeitpunkt oder anderenfalls am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Die anderen Richtlinien sowie die Beschlüsse, die an einen bestimmten Adressaten gerichtet sind, werden denjenigen, für die sie bestimmt sind, bekannt gegeben und durch diese Bekanntgabe wirksam.

Rechtsprechung zu Art. 297 AEUV

60 Entscheidungen zitieren Art. 297 AEUV, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • EuGH, Urt. v. 17.11.2011 – C-412/10 · Vierte Kammer

    Deo Antoine Homawoo gegen GMF Assurances SA. Ersuchen um Vorabentscheidung: High Court of Justice (England & Wales), Queen’s Bench Division - Vereinigtes Königreich. Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendendes Recht - Verordnung (EG) Nr. …

  • EuGH, Urt. v. 04.10.2024 – C-541/20 bis C-555/20 · Große Kammer

    Republik Litauen u. a. gegen Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union. Nichtigkeitsklage – Erstes Mobilitätspaket (‚Mobilitätspaket‘) – Verordnung (EU) 2020/1054 – Maximale tägliche und wöchentliche Lenkzeiten – Mindestfahrtunterbrechungen sowie tägliche und wöchentliche Ruhezeiten – …

  • EuGH, Urt. v. 22.02.2022 – C-160/20 · Große Kammer

    Stichting Rookpreventie Jeugd u. a. gegen Staatssecretaris van Volksgezondheid, Welzijn en Sport. Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 2014/40/EU – Herstellung, Aufmachung und Verkauf von Tabakerzeugnissen – Erzeugnisse, die die Emissionshöchstwerte nicht einhalten – Verbot des …

  • EuGH, Urt. v. 23.11.2021 – C-833/19 P · Große Kammer

    Rat der Europäischen Union gegen Hamas. Rechtsmittel – Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Bekämpfung des Terrorismus – Restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen – Einfrieren von Geldern – Gemeinsamer Standpunkt 2001/931/GASP – Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 – …

  • EuG, Urt. v. 22.04.2015 – T-190/12 · Achte Kammer

    Johannes Tomana u. a. gegen Rat der Europäischen Union und Europäische Kommission. Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen gegenüber bestimmten Personen und Organisationen aufgrund der Lage in Simbabwe – Beschränkung der Einreise in und der Durchreise durch das Unionsgebiet …

  • EuGH, Urt. v. 24.06.2014 – C-658/11 · Große Kammer

    Europäisches Parlament gegen Rat der Europäischen Union. Nichtigkeitsklage – Beschluss 2011/640/GASP – Rechtsgrundlage – Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) – Art. 37 EUV – Internationale Übereinkunft, die ausschließlich die GASP betrifft – Art. 218 Abs. 6 Unterabs. 2 AEUV – …

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