Die Beschlüsse der Kommission werden mit der Mehrheit ihrer Mitglieder gefasst.
Die Beschlussfähigkeit wird in ihrer Geschäftsordnung festgelegt.
AEUV · Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Die Beschlüsse der Kommission werden mit der Mehrheit ihrer Mitglieder gefasst.
Die Beschlussfähigkeit wird in ihrer Geschäftsordnung festgelegt.
2 Entscheidungen zitieren Art. 250 AEUV: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
EuG, Urt. v. 12.12.2018 – T-691/14 · Neunte erweiterte Kammer
Servier SAS u. a. gegen Europäische Kommission. Wettbewerb – Kartelle – Missbrauch einer beherrschenden Stellung – Markt für das Herz-Kreislauf-Medikament Perindopril (Originalpräparat und Generika) – Beschluss, mit dem eine Zuwiderhandlung gegen die Art. 101 und 102 AEUV festgestellt wird – …
EuG, Urt. v. 10.04.2024 – T-486/18 RENV · Erste Kammer
Danske Slagtermestre gegen Europäische Kommission. Staatliche Beihilfen – Gebührensystem für die Abwassersammlung – Beschwerde eines Wettbewerbers – Beschluss, mit dem am Ende der Vorprüfungsphase festgestellt wird, dass keine staatliche Beihilfe vorliegt – Erfordernis der Unparteilichkeit – …
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Art. 250 AEUV nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt Art. 250 AEUV? Zitiere den Wortlaut.“