Das Europäische Parlament erörtert in öffentlicher Sitzung den jährlichen Gesamtbericht, der ihm von der Kommission vorgelegt wird.
AEUV · Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Art. 233 AEUV
Amtliche Fassung, Stand 07.06.2016.
AEUV · Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Das Europäische Parlament erörtert in öffentlicher Sitzung den jährlichen Gesamtbericht, der ihm von der Kommission vorgelegt wird.