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Zitierfest

AEUV · Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Art. 216 AEUV

Amtliche Fassung, Stand 07.06.2016.

(1) Die Union kann mit einem oder mehreren Drittländern oder einer oder mehreren internationalen Organisationen eine Übereinkunft schließen, wenn dies in den Verträgen vorgesehen ist oder wenn der Abschluss einer Übereinkunft im Rahmen der Politik der Union entweder zur Verwirklichung eines der in den Verträgen festgesetzten Ziele erforderlich oder in einem verbindlichen Rechtsakt der Union vorgesehen ist oder aber gemeinsame Vorschriften beeinträchtigen oder deren Anwendungsbereich ändern könnte.

(2) Die von der Union geschlossenen Übereinkünfte binden die Organe der Union und die Mitgliedstaaten.

Verweise

Vorschriften, die auf Art. 216 AEUV verweisen

  • § 20 MPDG – Benennung von Konformitätsbewertungsstellen für Drittstaaten; Widerruf und Rücknahme der Benennung

Rechtsprechung zu Art. 216 AEUV

66 Entscheidungen zitieren Art. 216 AEUV, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • EuGH, Urt. v. 21.12.2011 – C-366/10 · Große Kammer

    Air Transport Association of America und andere gegen Secretary of State for Energy and Climate Change. Ersuchen um Vorabentscheidung: High Court of Justice (England & Wales), Queen’s Bench Division (Administrative Court) - Vereinigtes Königreich.

  • BGH, Urt. v. 07.10.2025 – II ZR 112/24 · 2. Zivilsenat

    Leitsatz: Das Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (Abl. vom 12. November 2019/C 384 I./01) in Verbindung mit Art. 216 AEUV steht nach dem Ablauf der Übergangsfrist (Art. 126 AA) der Anwendung des Art. 18 Abs. 1 EuGVVO im Klageverfahren gegen einen Beklagten mit Sitz in Großbritannien nicht …
  • BFH, Urt. v. 09.05.2012 – X R 3/11 · 10. Senat

    Leitsatz: 1. Schulgeld, das an eine schweizerische Privatschule gezahlt wird, kann nicht als Sonderausgabe abgezogen werden. Hierin liegt keine Verletzung der Kapitalverkehrsfreiheit . 2. Das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten und der Schweiz vom 21. Juni 1999 (BGBl II 2001, 811) gewährt keinen Anspruch auf Gleichbehandlung mit Privatschulen, die in der …
  • BFH, Urt. v. 23.02.2010 – VII R 8/08 · 7. Senat

    Leitsatz: 1. Die VO (EWG) Nr. 404/93 mit der Beschränkung der Einfuhr von Bananen außerhalb festgesetzter Kontingente ist unbeschadet ihrer von der Welthandelsorganisation (WTO) festgestellten Unvereinbarkeit mit dem GATT weder nichtig noch wegen Anwendungsvorrangs des GATT unanwendbar. Das gilt unbeschadet dessen, dass die betreffenden Vorschriften der Gemeinschaft inzwischen außer Kraft getreten sind . …
  • BGH, Beschl. v. 25.02.2026 – II ZR 148/24 · 2. Zivilsenat

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Verbraucherklagen gegen in Großbritannien ansässige Gesellschaften nach dem Brexit

  • BayObLG, Beschl. v. 19.12.2025 – 101 Sch 61/24 e · 1. Zivilsenat

    Vollstreckbarerklärung ausländischer Schiedssprüche bei privatrechtlichen Verträgen über militärische Kommunikationssysteme

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