Zum Inhalt springen
Zitierfest

AEUV · Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Art. 208 AEUV

Amtliche Fassung, Stand 07.06.2016.

(1) Die Politik der Union auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit wird im Rahmen der Grundsätze und Ziele des auswärtigen Handelns der Union durchgeführt. Die Politik der Union und die Politik der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit ergänzen und verstärken sich gegenseitig.

Hauptziel der Unionspolitik in diesem Bereich ist die Bekämpfung und auf längere Sicht die Beseitigung der Armut. Bei der Durchführung politischer Maßnahmen, die sich auf die Entwicklungsländer auswirken können, trägt die Union den Zielen der Entwicklungszusammenarbeit Rechnung.

(2) Die Union und die Mitgliedstaaten kommen den im Rahmen der Vereinten Nationen und anderer zuständiger internationaler Organisationen gegebenen Zusagen nach und berücksichtigen die in diesem Rahmen gebilligten Zielsetzungen.

Verweise

Vorschriften, die auf Art. 208 AEUV verweisen

Rechtsprechung zu Art. 208 AEUV

8 Entscheidungen zitieren Art. 208 AEUV, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BFH, Beschl. v. 13.07.2021 – I R 20/18 · 1. Senat

    Leitsatz: Es wird nach Art. 267 AEUV eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu folgender Frage eingeholt: Sind Art. 4 Abs. 3 EUV und Art. 208 i.V.m. Art. 210 AEUV dahingehend auszulegen, dass sie einer einzelstaatlichen Verwaltungspraxis entgegenstehen, nach der ein Steuerverzicht nicht in Fällen ausgesprochen wird, in denen ein Projekt der Entwicklungszusammenarbeit durch den …
  • EuGH, Urt. v. 04.10.2024 – C-541/20 bis C-555/20 · Große Kammer

    Republik Litauen u. a. gegen Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union. Nichtigkeitsklage – Erstes Mobilitätspaket (‚Mobilitätspaket‘) – Verordnung (EU) 2020/1054 – Maximale tägliche und wöchentliche Lenkzeiten – Mindestfahrtunterbrechungen sowie tägliche und wöchentliche Ruhezeiten – …

  • EuGH, Urt. v. 24.06.2014 – C-658/11 · Große Kammer

    Europäisches Parlament gegen Rat der Europäischen Union. Nichtigkeitsklage – Beschluss 2011/640/GASP – Rechtsgrundlage – Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) – Art. 37 EUV – Internationale Übereinkunft, die ausschließlich die GASP betrifft – Art. 218 Abs. 6 Unterabs. 2 AEUV – …

  • EuGH, Urt. v. 25.11.2021 – C-372/20 · Achte Kammer

    QY gegen Finanzamt Österreich. Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 45 und 48 AEUV – Freizügigkeit der Arbeitnehmer – Gleichbehandlung – Familienleistungen, die Entwicklungshelfern gewährt werden, die ihre Familienangehörigen an ihren Einsatzort im Drittland mitnehmen – Abschaffung – Art. 288 Abs. …

  • EuGH, Urt. v. 02.09.2021 – C-180/20 · Große Kammer

    Europäische Kommission gegen Rat der Europäischen Union. Nichtigkeitsklage – Beschlüsse (EU) 2020/245 und 2020/246 – Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der …

  • EuG, Urt. v. 10.12.2015 – T-512/12 · Achte Kammer

    Front populaire pour la libération de la saguia-el-hamra et du rio de oro (Front Polisario) gegen Rat der Europäischen Union. Außenbeziehungen – Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Union und Marokko – Gegenseitige Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen …

Weitere Entscheidungen zu Art. 208 AEUV suchen

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Art. 208 AEUV nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Art. 208 AEUV? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten