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Zitierfest

AEUV · Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Art. 175 AEUV

Amtliche Fassung, Stand 07.06.2016.

Die Mitgliedstaaten führen und koordinieren ihre Wirtschaftspolitik in der Weise, dass auch die in Artikel 174 genannten Ziele erreicht werden. Die Festlegung und Durchführung der Politiken und Aktionen der Union sowie die Errichtung des Binnenmarkts berücksichtigen die Ziele des Artikels 174 und tragen zu deren Verwirklichung bei. Die Union unterstützt auch diese Bemühungen durch die Politik, die sie mit Hilfe der Strukturfonds (Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft – Abteilung Ausrichtung, Europäischer Sozialfonds, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung), der Europäischen Investitionsbank und der sonstigen vorhandenen Finanzierungsinstrumente führt.

Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen alle drei Jahre Bericht über die Fortschritte bei der Verwirklichung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts und über die Art und Weise, in der die in diesem Artikel vorgesehenen Mittel hierzu beigetragen haben. Diesem Bericht werden erforderlichenfalls entsprechende Vorschläge beigefügt.

Falls sich spezifische Aktionen außerhalb der Fonds und unbeschadet der im Rahmen der anderen Politiken der Union beschlossenen Maßnahmen als erforderlich erweisen, so können sie vom Europäischen Parlament und vom Rat gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen beschlossen werden.

Rechtsprechung zu Art. 175 AEUV

4 Entscheidungen zitieren Art. 175 AEUV: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerfG, Urt. v. 06.12.2022 – 2 BvR 547/21, 2 BvR 798/21 · 2. Senat

    Leitsatz: 1. Die Zulassung einer auf eine Verletzung des grundrechtsgleichen Rechts aus Art. 38 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 sowie Art. 79 Abs. 3 GG gestützten Verfassungsbeschwerde gegen das Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz gewährleistet, dass das Recht auf demokratische Selbstbestimmung nicht ins Leere läuft. 2. Aus Sicht des Grundgesetzes begegnet die im …
  • BVerfG, Beschl. v. 31.10.2023 – 2 BvE 4/21 · 2. Senat

    Organklage der AfD-Bundestagsfraktion im Zusammenhang mit dem Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz (ERatG; RIS: GII210322) mangels Darlegung einer Antragsbefugnis unzulässig

  • EuG, Urt. v. 21.12.2022 – T-702/21 · Erste Kammer

    Ekobulkos EOOD gegen Europäische Kommission. Staatliche Beihilfen – Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen – Beschwerde – Untätigkeitsklage – Aufforderung, tätig zu werden – Zulässigkeit – Verpflichtung zum Handeln – Fehlen.

  • EuGH, Urt. v. 19.12.2012 – C-579/11 · Dritte Kammer

    Grande Área Metropolitana do Porto (GAMP) gegen Comissão Directiva do Programa Operacional Potencial Humano u. a. Strukturfonds – Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 – Geografische Abgrenzung der Förderfähigkeit – Durchführung einer von der Europäischen Union kofinanzierten Investition von einem …

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