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Zitierfest

AEUV · Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Art. 161 AEUV

Amtliche Fassung, Stand 07.06.2016.

Der Jahresbericht der Kommission an das Europäische Parlament hat stets ein besonderes Kapitel über die Entwicklung der sozialen Lage in der Union zu enthalten.

Das Europäische Parlament kann die Kommission auffordern, Berichte über besondere, die soziale Lage betreffende Fragen auszuarbeiten.

Rechtsprechung zu Art. 161 AEUV

Eine Entscheidung zitiert Art. 161 AEUV.

  • EuGH, Urt. v. 11.11.2025 – C-19/23 · Große Kammer

    Königreich Dänemark gegen Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union. Nichtigkeitsklage – Richtlinie (EU) 2022/2041 – Angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union – Art. 153 Abs. 1 Buchst. b AEUV – Art. 153 Abs. 2 Buchst. b AEUV – Achtung der der Union durch die Verträge …

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