Jeder Mitgliedstaat stellt sicher, dass seine innerstaatlichen Rechtsvorschriften einschließlich der Satzung seiner nationalen Zentralbank mit den Verträgen sowie mit der Satzung des ESZB und der EZB im Einklang stehen.
AEUV · Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Art. 131 AEUV
Verweise
Vorschriften, die auf Art. 131 AEUV verweisen
Rechtsprechung zu Art. 131 AEUV
2 Entscheidungen zitieren Art. 131 AEUV: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
EuGH, Urt. v. 26.02.2019 – C-202/18 und C-238/18 · Große Kammer
Ilmārs Rimšēvičs und Europäische Zentralbank gegen Republik Lettland. Europäisches System der Zentralbanken – Klage wegen Verstoßes gegen Art. 14.2 Abs. 2 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank – Entscheidung einer nationalen Behörde, mit der der …
EuGH, Urt. v. 13.09.2022 – C-45/21 · Große Kammer
Banka Slovenije. Vorlage zur Vorabentscheidung – Europäisches System der Zentralbanken – Nationale Zentralbank – Richtlinie 2001/24/EG – Sanierung und Liquidation von Kreditinstituten – Schadensersatz wegen der Entscheidung über Sanierungsmaßnahmen – Art. 123 AEUV und Art. 21.1 des Protokolls (Nr. …