(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2128)
Die Informationen, die antragstellende Unternehmen gemäß § 6c bereitzustellen haben, umfassen:
- a) verfügbare Finanzmittel einschließlich Bankguthaben sowie zugesagte Überziehungskredite und Darlehen;
- b) als Sicherheit verfügbare Mittel und Vermögensgegenstände;
- c) Betriebskapital;
- d) einschlägige Kosten einschließlich der Erwerbskosten oder Anzahlungen für Transportmittel, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Fahrzeuge;
- e) Belastungen des Betriebsvermögens;
- f) Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.