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Zitierfest

AEG · Allgemeines Eisenbahngesetz

Anlage 2 AEG – (zu § 6c) Finanzielle Leistungsfähigkeit

Amtliche Fassung, Stand 17.07.2025.

(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2128)

Die Informationen, die antragstellende Unternehmen gemäß § 6c bereitzustellen haben, umfassen:

  • a) verfügbare Finanzmittel einschließlich Bankguthaben sowie zugesagte Überziehungskredite und Darlehen;
  • b) als Sicherheit verfügbare Mittel und Vermögensgegenstände;
  • c) Betriebskapital;
  • d) einschlägige Kosten einschließlich der Erwerbskosten oder Anzahlungen für Transportmittel, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Fahrzeuge;
  • e) Belastungen des Betriebsvermögens;
  • f) Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.

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