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Zitierfest

AEG · Allgemeines Eisenbahngesetz

§ 40 AEG – Evaluierung der zentralen Anlaufstelle für Personen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität

Amtliche Fassung, Stand 17.07.2025.

Die Bundesregierung evaluiert die zentrale Anlaufstelle für Personen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität nach § 10a im Jahr 2027.

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„Was regelt § 40 AEG? Zitiere den Wortlaut.“

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