Die Bundesregierung evaluiert die zentrale Anlaufstelle für Personen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität nach § 10a im Jahr 2027.
AEG · Allgemeines Eisenbahngesetz
§ 40 AEG – Evaluierung der zentralen Anlaufstelle für Personen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität
Amtliche Fassung, Stand 17.07.2025.
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