Rechtsprechung · VG München
VG München, Berichtigungsbeschluss vom 04.05.2023 – M 5 K 19.30934
- Spruchkörper
- 5. Kammer
- Normenkette
- § 118 Abs. 1 S. 1 VwGO
Orientierungssatz
Wird der Name eines Beteiligten falsch in das Datensystem des Gerichts übernommen, so ist ein entsprechender Fehler im Urteil jederzeit durch Beschluss zu berichtigen. (Rn. 1)
Tenor
Der Tenor des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 24. April 2023 wird berichtigt:
Der Name des Klägers zu 2 lautet statt J. … B. …: J. … B. … O. …
Gründe
Der Tenor war auf Antrag der Beklagten vom 2. Mai 2023 zu berichtigen. Der Name des Klägers zu 2 wurde bei der Klageerhebung falsch in das Gerichtssystem aufgenommen und dieser Fehler bislang nicht bemerkt.
Zitierte Vorschriften
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat VG München in M 5 K 19.30934 entschieden?“