Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · VG München

VG München, Berichtigungsbeschluss vom 04.05.2023 – M 5 K 19.30934

Berichtigung bei falschem Beteiligtennamen
Spruchkörper
5. Kammer
Normenkette
§ 118 Abs. 1 S. 1 VwGO

Orientierungssatz

Wird der Name eines Beteiligten falsch in das Datensystem des Gerichts übernommen, so ist ein entsprechender Fehler im Urteil jederzeit durch Beschluss zu berichtigen. (Rn. 1)

Tenor

Der Tenor des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 24. April 2023 wird berichtigt:

Der Name des Klägers zu 2 lautet statt J. … B. …: J. … B. … O. …

Gründe

Randnummer 1

Der Tenor war auf Antrag der Beklagten vom 2. Mai 2023 zu berichtigen. Der Name des Klägers zu 2 wurde bei der Klageerhebung falsch in das Gerichtssystem aufgenommen und dieser Fehler bislang nicht bemerkt.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat VG München in M 5 K 19.30934 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten