Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · VerfGH Saarland

VerfGH Saarland, Beschluss vom 15.02.2008 – Lv 1/08 e. A.

Leitsatz

Zur Zulässigkeit eines Antrags auf einstweilige Anordnung im Hinblick auf ein geplantes Bürgerbegehren.

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird verworfen.

Gründe

Der Antragsteller gehört zu den Initiatoren eines „Bürgerbündnisses gegen das Nichtraucherschutzgesetz“. Mit Blick auf ein beabsichtigtes, dieses Gesetz betreffendes Volksbegehren beantragt er den Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der die Aussetzung des Gesetzes Nr. 1637 zur Regelung des Nichtraucherschutzes und zur Änderung des Feiertagsrechts vom 21.11.2007 (Amtsbl. 2008, S. 75) begehrt wird. Der Antrag ist unzulässig. § 23 Abs. 1 VerfGHG gestattet zwar, einen Zustand durch einstweilige Anordnung zu regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist. Zulässig ist der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach dem Gesetz indessen nur „in einem anhängigen Verfahren“. Damit ist ein Verfassungsstreitverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof des Saarlandes gemeint. Ob und unter welchen Voraussetzungen auch in einem die Volksgesetzgebung betreffenden Verfassungsstreitverfahren nach § 9 Nr.9,10,11 VerfGHG eine einstweilige Anordnung statthaft ist, kann dahinstehen. Weder ein solches Verfassungsstreitverfahren noch ein Normenkontrollantrag oder eine Verfassungsbeschwerde sind gegen das Gesetz anhängig.

gez.: Prof. Dr. Rixecker Prof. Dr. Wadle André Dietz Prof. Dr. Ellscheid Hermanns

Warken Prof. Dr. Wendt

Ausgefertigt:

(Bensch, Justizamtsinspektor)

als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle

Zitierte Vorschriften

§ 23 VerfGHG SL, § 9 VerfGHG SL

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat VerfGH Saarland in Lv 1/08 e. A. entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten