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Zitierfest

Rechtsprechung · VerfGH NRW

VerfGH NRW, Beschluss vom 12.09.2023 – VerfGH 184/20.VB-3

ECLI
ECLI:DE:VFGHNRW:2023:0912.VERFGH184.20VB3.00

Tenor

Das Verfahren wird fortgesetzt.

Gründe

Randnummer 1

G r ü n d e :

Randnummer 2

Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 20. Juni 2023 über die Verfassungsbeschwerde im Verfahren 2 BvR 1167/20 entschieden hat, ist das vorliegende Verfahren nicht mehr länger gemäß § 28 Abs. 1 VerfGHG auszusetzen, sondern von Amts wegen fortzuführen.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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