Rechtsprechung · VerfGH NRW
VerfGH NRW, Beschluss vom 12.09.2023 – VerfGH 169/20.VB-1
- ECLI
- ECLI:DE:VFGHNRW:2023:0912.VERFGH169.20VB1.00
Tenor
Das Verfahren wird fortgesetzt.
Gründe
Randnummer 1
G r ü n d e :
Randnummer 2
Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 20. Juni 2023 über die Verfassungsbeschwerde im Verfahren 2 BvR 1167/20 entschieden hat, ist das vorliegende Verfahren nicht mehr länger gemäß § 28 Abs. 1 VerfGHG auszusetzen, sondern von Amts wegen fortzuführen.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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