Rechtsprechung · VerfGH NRW
VerfGH NRW, Beschluss vom 20.03.2026 – VerfGH 112/25
- Spruchkörper
- Plenum
- ECLI
- ECLI:DE:VFGHNRW:2026:0320.VERFGH112.25.00
Tenor
Das Verfahren wird eingestellt.
Gründe
Randnummer 1
G r ü n d e :
Randnummer 2
Das Verfahren ist einzustellen, weil die Beschwerdeführerin die Verfassungsbeschwerde zurückgenommen hat und Gründe für eine Fortführung des Verfahrens im öffentlichen Interesse nicht ersichtlich sind.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat VerfGH NRW in VerfGH 112/25 entschieden?“