Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · VerfG Brandenburg

VerfG Brandenburg, Beschluss vom 19.10.2018 – VfGBbg 52/18

Normenkette
§ 21 S 1 VerfGG BB, § 20 Abs 1 S 2 VerfGG BB, § 46 VerfGG BB

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

Die Verfassungsbeschwerde ist nach § 21 Satz 1 Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg (VerfGGBbg) als unzulässig zu verwerfen.

Dieser Beschluss bedarf gemäß § 21 Satz 2 VerfGGBbg keiner weiteren Begründung, da die Beschwerdeführerin mit Schreiben des Gerichts vom 4. Oktober 2018 auf Bedenken gegen die Zulässigkeit ihrer Verfassungsbeschwerde hingewiesen worden ist und diese nicht, auch nicht durch ihren Schriftsatz vom 18. Oktober 2018, ausgeräumt worden sind.

Der Beschluss ist einstimmig ergangen. Er ist unanfechtbar.

Zitierte Vorschriften

§ 21 VerfGGBbg BB

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat VerfG Brandenburg in VfGBbg 52/18 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten