Rechtsprechung · OVG NRW
OVG NRW, Beschluss vom 26.11.2020 – 14 A 3439/18.A
- Spruchkörper
- 14. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNRW:2020:1126.14A3439.18A.00
Tenor
Die Verhandlung wird vertagt.
Gründe
Angesichts der divergierenden Auffassungen zu der Frage, ob die beachtliche Wahrscheinlichkeit einer Strafverfolgung oder Bestrafung nach § 3a Abs. 2 Nr. 5 AsylG besteht und angesichts der vom Senat in ständiger Rechtsprechung verneinten Verknüpfung einer Verfolgung mit einem Verfolgungsgrund und der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs dazu vom 19.11.2020 bedarf es einer weiteren Sachverhaltswürdigung und möglicherweise Aufklärung.
Zitierte Vorschriften
§ 3a AsylG
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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