Rechtsprechung · OVG NRW
OVG NRW, Beschluss vom 15.01.2019 – 12 A 2946/17
- Spruchkörper
- der Berufunghat der
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNRW:2019:0115.12A2946.17.00
Tenor
Die Berufung wird gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils zugelassen. Das Zulassungsvorbringen stellt die entscheidungstragende Annahme des Verwaltungsgerichts, der Kläger erfülle die Voraussetzungen für die Milchverringerungsbeihilfe im beantragten Zeitraum, weil er als Milcherzeuger fristgerecht einen zulässigen Beihilfeantrag gemäß Art. 1 Abs. 1, Art. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1612 der Kommission gestellt habe, durchgreifend in Frage.
Die Kostenverteilung bleibt der Endentscheidung im Berufungsverfahren vorbehalten.
Gründe
Die Berufung wird gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils zugelassen. Das Zulassungsvorbringen stellt die entscheidungstragende Annahme des Verwaltungsgerichts, der Kläger erfülle die Voraussetzungen für die Milchverringerungsbeihilfe im beantragten Zeitraum, weil er als Milcherzeuger fristgerecht einen zulässigen Beihilfeantrag gemäß Art. 1 Abs. 1, Art. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1612 der Kommission gestellt habe, durchgreifend in Frage.
Die Kostenverteilung bleibt der Endentscheidung im Berufungsverfahren vorbehalten.
Zitierte Vorschriften
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat OVG NRW in 12 A 2946/17 entschieden?“