Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · OLG Zweibrücken

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 09.10.2023 – 6 W 47/23

Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit anwaltlicher Reisekosten bei möglicher Teilnahme an der mündlichen Verhandlung per Video
Spruchkörper
6. Zivilsenat
ECLI
ECLI:DE:POLGZWE:2023:1009.6W47.23.00

Orientierungssatz

Die anwaltlichen Reisekosten sind auch dann erstattungsfähig, wenn das Gericht dem Anwalt eine Teilnahme an der mündlichen Verhandlung per Video von einem anderen Ort aus gestattet hat.

Tenor

I. Das als sofortige Beschwerde auszulegende Rechtsmittel der Beklagten vom 03.08.2023 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 27.07.2023 wird aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses und des Nichtabhilfebeschlusses vom 08.09.2023 zurückgewiesen.

II. Die Beklagte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen (§ 97 ZPO).

III. Der Wert des Beschwerdegegenstands wird auf 230,18 € festgesetzt.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat OLG Zweibrücken in 6 W 47/23 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten