Rechtsprechung · OLG Stuttgart
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.11.2023 – 16a U 994/21
- Spruchkörper
- 16a. Zivilsenat
- ECLI
- ECLI:DE:OLGSTUT:2023:1106.16A.U994.21.00
Tenor
1.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 25.05.2021, Az. 20 O 621/20 - abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.
2.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen zu tragen.
3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf bis 65.000,00 € festgesetzt.
Gründe
Zitierte Vorschriften
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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