Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · OLG Stuttgart

OLG Stuttgart, Urteil vom 06.11.2023 – 16a U 994/21

Spruchkörper
16a. Zivilsenat
ECLI
ECLI:DE:OLGSTUT:2023:1106.16A.U994.21.00

Tenor

1.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 25.05.2021, Az. 20 O 621/20 - abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.

2.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen zu tragen.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beschluss

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf bis 65.000,00 € festgesetzt.

Gründe

Randnummer 1

Von der Darstellung des Tatbestands wird gem. § 540 Abs. 2 i.V.m. § 313a Abs. 1 S.1 ZPO abgesehen.

Randnummer 2

Auf die Entscheidungsgründe haben beide Parteien in der mündlichen Verhandlung verzichtet (§ 540 Abs. 2 i.V.m. § 313a Abs. 1 S.2 ZPO).

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat OLG Stuttgart in 16a U 994/21 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten