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Zitierfest

Rechtsprechung · OLG Nürnberg

OLG Nürnberg, Berichtigungsbeschluss vom 06.03.2024 – 6 U 2127/20

Verkündungstermin, Terminverlegung, Endurteil, Berichtigungsfehler, Urteilsverkündung, Datumsberichtigung, Verfahrensfehler
Spruchkörper
6. Zivilsenat

Tenor

Das Endurteil des Oberlandesgerichts Nürnberg – 6. Zivilsenat – vom 27.02.2024 wird wie folgt berichtigt:

Auf Seite 27 muss der Verkündungsvermerk wie folgt richtig lauten:

Verkündet am 27.02.2024 (und nicht verkündet am 20.02.2024)

Gründe

Randnummer 1

Nachdem der Verkündungstermin vom 20.02.2024 auf den 27.02.2024 verlegt worden ist, wurde übersehen, das Datum der Verkündung auch auf dem Endurteil entsprechend zu berichtigen.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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