Rechtsprechung · OLG Naumburg
OLG Naumburg, Beschluss vom 09.01.2013 – 10 U 22/12
Haftung eines 11-jährigen Kindes für Verletzungen infolge eines durch grob verkehrswidriges Überqueren der Fahrbahn verursachten Unfalls
- Spruchkörper
- 10. Zivilsenat
- Normenkette
- § 3 Abs 2a StVO, § 828 Abs 2 BGB, § 828 Abs 3 BGB
Orientierungssatz
Läuft ein 11-jähriges Kind bei Dunkelheit zwischen parkenden Fahrzeugen hindurch auf die Fahrbahn in Richtung einer auf der anderen Straßenseite stehenden Kindergruppe und wird dort von einem Pkw erfasst, dessen Fahrer mit 23 bis 30 km/h fährt und das von den parkenden Fahrzeugen verdeckte Kind nicht bemerken konnte, so haftet das Kind für die Unfallverletzungen allein.
Zitierte Vorschriften
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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