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Zitierfest

Rechtsprechung · OLG Naumburg

OLG Naumburg, Beschluss vom 09.01.2013 – 10 U 22/12

Haftung eines 11-jährigen Kindes für Verletzungen infolge eines durch grob verkehrswidriges Überqueren der Fahrbahn verursachten Unfalls
Spruchkörper
10. Zivilsenat
Normenkette
§ 3 Abs 2a StVO, § 828 Abs 2 BGB, § 828 Abs 3 BGB

Orientierungssatz

Läuft ein 11-jähriges Kind bei Dunkelheit zwischen parkenden Fahrzeugen hindurch auf die Fahrbahn in Richtung einer auf der anderen Straßenseite stehenden Kindergruppe und wird dort von einem Pkw erfasst, dessen Fahrer mit 23 bis 30 km/h fährt und das von den parkenden Fahrzeugen verdeckte Kind nicht bemerken konnte, so haftet das Kind für die Unfallverletzungen allein.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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