Rechtsprechung · OLG Köln
OLG Köln, Beschluss vom 12.02.2020 – 2 Wx 13/20
- Spruchkörper
- 2. Zivilsenat
- ECLI
- ECLI:DE:OLGK:2020:0212.2WX13.20.00
Tenor
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren vor dem Senat, 2 Wx 13/20, wird auf 409.356,00 € festgesetzt.
Gründe
Randnummer 2
Die Geschäftswertfestsetzung beruht auf dem vom Verfahrensbevollmächtigten der Beteiligten zu 1) erstellten Nachlassverzeichnis vom 13.02.2018 (Bl. 385 d.A.), wobei allerdings die angegebenen Nachlassverbindlichkeiten im Hinblick auf § 40 Abs. 1 S. 2 GNotKG nicht in Abzug zu bringen sind.
Zitierte Vorschriften
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat OLG Köln in 2 Wx 13/20 entschieden?“