Rechtsprechung · OLG Köln
OLG Köln, Beschluss vom 18.10.2018 – 15 W 57/17
- Spruchkörper
- 17. Zivilsenat
- ECLI
- ECLI:DE:OLGK:2018:1018.15W57.17.00
Tenor
pp.
werden die Kosten des Beschwerdeverfahrens den Antragstellern zu je ½ auferlegt, nachdem sie die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 24.10.2017 zurückgenommen haben.
Der Streitwert wird auf 20.000,00 € festgesetzt.
Gründe
Randnummer 1
Die Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat OLG Köln in 15 W 57/17 entschieden?“