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Rechtsprechung · OLG Köln

OLG Köln, Beschluss vom 20.05.2022 – 14 UF 9/22

Spruchkörper
14. Zivilsenat
ECLI
ECLI:DE:OLGK:2022:0520.14UF9.22.00

Tenor

Der am 16.05.2022 erlassene Senatsbeschluss über die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe wird wegen offensichtlicher Unrichtigkeit in Ziffer 2. dahingehend berichtigt, dass dem Kindesvater für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt A aus B bewilligt wird.

Gründe

Rechtsmittelbelehrung:

Randnummer 2

Gegen diese Entscheidung findet ein Rechtsmittel nicht statt.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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