Rechtsprechung · OLG Köln
OLG Köln, Beschluss vom 27.01.2022 – 14 UF 186/21
- Spruchkörper
- 14. Zivilsenat
- ECLI
- ECLI:DE:OLGK:2022:0127.14UF186.21.00
Tenor
Es wird festgestellt, dass das Beschwerdeverfahren nach der vom Antragsgegner mit Schriftsatz vom 22.01.2022 abgegebene Erklärung, nicht weitermachen zu wollen, die als Beschwerderücknahme auszulegen ist, beendet ist.
Im Beschwerdeverfahren werden Gerichtskosten nicht erhoben und außergerichtliche Kosten nicht erstattet (§§ 81 Abs. 1 S. 2 FamFG, 20 FamGKG.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Gründe
Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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