Rechtsprechung · OLG Köln
OLG Köln, Beschluss vom 14.03.2022 – 14 UF 184/21
- Spruchkörper
- 14. Zivilsenat
- ECLI
- ECLI:DE:OLGK:2022:0314.14UF184.21.00
Tenor
Der Termin vom 17.03.2022 wird aufgehoben, nach dem der Kindesvater seine Beschwerde zurückgenommen hat.
Der Beschwerdeführer und der Kindesvater trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, weil er seine Beschwerde gegen den am 19.10.2021 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bergisch Gladbach (28 F 1/21) zurückgenommen hat.
Dieser Beschluss ergeht nach § 84 FamFG.
Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.000,00 € festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Gründe
Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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