Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · OLG Köln

OLG Köln, Beschluss vom 18.01.2023 – 14 UF 180/22

Spruchkörper
14. Zivilsenat - Familiensenat
ECLI
ECLI:DE:OLGK:2023:0118.14UF180.22.00

Tenor

Der Beschluss des Senats vom 22.12.2022 wird gemäß § 42 Abs. 1 FamFG von Amts wegen dahingehend berichtigt,

a. dass das verfahrensbetroffene Kind unter der Adresse J.-straße, C. wohnhaft ist und

b. dass es auf Seite 19 des Beschlusses im drittes Absatz unter Ziffer (1), Zeile 5, heißen muss „Kinderklinik“ (statt Uniklinik).

Gründe

Randnummer 1

Rechtsbehelfsbelehrung:

Randnummer 2

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat OLG Köln in 14 UF 180/22 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten