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Rechtsprechung · OLG Köln

OLG Köln, Beschluss vom 26.08.2019 – 13 W 25/19

Spruchkörper
13. Zivilsenat
ECLI
ECLI:DE:OLGK:2019:0826.13W25.19.00

Tenor

Der Beschluss des Senats vom 17.07.2019 - 13 W 25/19 - wird wegen offensichtlichen Schreibversehens entsprechend § 319 ZPO dahingehend korrigiert, dass es unter I. im ersten Absatz in Zeile 14 statt „83.000 €“ heißt „380.000 €“ und auf S. 5 im vierten Absatz statt “Der Beschluss des Landgerichts Köln vom 05.02.2018 – 9 U 120/17“ heißt “Der Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 05.02.2018 – 9 U 120/17“.

Gründe

Randnummer 1

Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.

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