Rechtsprechung · OLG Köln
OLG Köln, Beschluss vom 23.05.2019 – 1 U 12/19
- Spruchkörper
- 1. Zivilsenat
- ECLI
- ECLI:DE:OLGK:2019:0523.1U12.19.00
Tenor
Der Kläger ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig und hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen, nachdem er seine Berufung gegen das am 15.01.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen (12 O 124/18) zurückgenommen hat.
Dieser Beschluss ergeht nach § 516 Abs. 3 ZPO.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 35.965,60 EUR festgesetzt.
Gründe
Randnummer 1
Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat OLG Köln in 1 U 12/19 entschieden?“