Rechtsprechung · OLG Koblenz
OLG Koblenz, Beschluss vom 09.05.2016 – 13 WF 432/16
- Spruchkörper
- 1. Senat für Familiensachen
- ECLI
- ECLI:DE:OLGKOBL:2016:0509.13WF432.16.0A
- Normenkette
- § 1 GewSchG, § 2 GewSchG, § 26 FamFG, § 29 FamFG, §§ 29ff FamFG
Leitsatz
Keine Erfolgsaussichten für einen Gewaltschutzantrag bei einander widersprechenden schlüssigen Vortrag beider Beteiligter zur Frage, wer wen zuerst angegriffen hat, ohne Vorhandensein einer außenstehenden dritten Beweisperson.(Rn.1)
Gründe
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bad Neuenahr- Ahrweiler vom 07.04.2016 wird aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung zurückgewiesen. Das Beschwerdevorbringen, sie verfüge über ein Beweismittel in Form eines ärztlichen Attests, begründet keine hinreichende Erfolgsaussicht des Antrags, weil der Antragsgegner behauptet, zuerst von der Antragstellerin tätlich angegriffen worden zu sein und er sich auf Notwehr beruft. Das wird sich nicht widerlegen lassen. Anwesend bei dem Vorfall war kein Dritter.
Zitierte Vorschriften
Außerdem: § 1 GewSchG, § 2 GewSchG
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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